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Berlin (dpa) - Die Senatsverwaltung für Verkehr hat am Mittwoch Beschwerde gegen den Eil-Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts zu den sogenannten Pop-up-Radwegen eingelegt. Damit wird zugleich ein «Antrag auf Aussetzung der Vollziehung» des Beschlusses gestellt, damit die Radfahrstreifen nicht zurückgebaut werden müssen, wie die Senatsverwaltung am Mittwoch mitteilte. Das Gericht hatte am Montag vor einer Woche entschieden, acht temporäre Radwege, die Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) und einige Bezirke während der Corona-Pandemie einrichten ließen, seien rechtswidrig.

Die Verkehrsverwaltung hat die ausführlich begründete Beschwerde nach eigenen Angaben zugestellt. «Das Verwaltungsgericht wird, sofern es seinen Beschluss nicht selbst aufhebt, die Beschwerde zur Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht weiterleiten», heißt es in der Mitteilung.

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