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Karlsruhe (dpa) - Der Pferdestall mit Auslauf steht nur gut zwölf Meter vom Einfamilienhaus der Nachbarn entfernt - und sorgt seit Jahren für bösen Streit. Mehrere Gerichte haben in dem Fall aus Sachsen-Anhalt schon entschieden, nun könnte der Bundesgerichtshof (BGH) das letzte Wort sprechen. Die Karlsruher Richter verkünden am Freitag (9.00 Uhr) ihr Urteil. (Az. V ZR 121/19)

Die Nachbarn sehen sich von Schlägen an die Stallwände und lautem Wiehern um ihren Schlaf gebracht. Die Frage ist, ob der Reiterhof seinen Stall jetzt gar nicht mehr nutzen darf oder zumindest die Möglichkeit bekommt, den Lärm durch Polster an den Boxenwänden oder einen dämpfenden Bodenbelag abzustellen. Das hatte zuletzt das Oberlandesgericht Naumburg angeregt. Die BGH-Richter haben in der Verhandlung am 2. Oktober aber schon durchblicken lassen, dass sie dieses Urteil kritisch sehen. Denn die Pferdebesitzer hatten für den Stall keine Baugenehmigung. Ihre Klage auf nachträgliche Erteilung wurde von den Verwaltungsgerichten rechtskräftig abgewiesen.

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20201126T173020+0100bdt0528
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