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Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (14.00 Uhr) ein Urteil zu möglichen Ansprüchen von Diesel-Käufern gegen Volkswagen. Dabei könnte erneut der sogenannte Restschadenersatz eine Rolle spielen. Die Klägerin, eine Frau aus Baden-Württemberg, hatte erst 2020 Schadenersatz gefordert, im fünften Jahr nach Auffliegen des Abgasskandals. Das dürfte zu spät gewesen sein. Nach einem früheren BGH-Urteil kann Neuwagen-Käufern aber trotz Verjährung Geld zustehen - der Restschadenersatz.

In den bisherigen Fällen hatten die Betroffenen immer einen VW-Diesel. Diesmal geht es um einen Audi. Nur der Motor mit der illegalen Abgastechnik wurde von der Konzernmutter VW bezogen. Das Urteil dürfte auf Autos der anderen VW-Konzernmarken wie Skoda oder Seat übertragbar sein. Nach Angaben von VW könnten davon gut 1000 laufende Verfahren betroffen sein. (Az. VII ZR 422/21)

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