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Essen (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht soll das Gesetz zum Kohleausstieg überprüfen. Der Essener Stromerzeuger Steag hat nach eigenen Angaben einen Eilantrag in Karlsruhe eingereicht, mit dem er höhere Entschädigungen für die Abschaltung von Steinkohlekraftwerken durchsetzen will. Eine Verfassungsbeschwerde will Steag später erheben, wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte. Der mehreren Kommunen aus dem Ruhrgebiet gehörende Stromerzeuger ist einer der größten Betreiber von Steinkohlekraftwerken in Deutschland.

Bundestag und Bundesrat hatten Anfang Juli den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 beschlossen. Während es für die Braunkohlekraftwerke feste Entschädigungssummen gibt, können sich die Betreiber von Steinkohlekraftwerken in einem Ausschreibungsverfahren darauf bewerben, Blöcke gegen Entschädigungen stillzulegen. Insgesamt sind acht Auktionen geplant. Ab dem Jahr 2027 können Steinkohlekraftwerke aufgrund ordnungsrechtlicher Verfügung entschädigungslos stillgelegt werden.

Die bei den Auktionen zu erzielenden Höchstpreise seien «unangemessen niedrig, die Auktionsbedingungen in zahlreichen Punkten unklar und rechtswidrig», kritisiert Steag. Der Stromerzeuger forderte eine Erhöhung der der Entschädigungen bei der ersten Auktion am 1. September um etwa 20 Prozent. Zudem soll das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass die Zuschläge bei der Auktion hinsichtlich der Höhe nur vorläufig sind und ihre Angemessenheit im eigentlichen Klageverfahren überprüft werden kann.

Der Eilantrag solle nicht das Inkrafttreten des Gesetzes verhindern oder seine Durchführung verzögern, betonte der Vorsitzende der Steag-Geschäftsführung, Joachim Rumstadt, laut Mitteilung. Die Regelungen des Gesetzes seien aber ein unzulässiger Eingriff in die Eigentumsrechte von Steag.

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