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Bonn (dpa) - Die Bundesnetzagentur hat das Verfahren zum Ausstieg aus der Steinkohleverstromung gestartet. Die Behörde gab am Dienstag die Bedingungen für die erste Ausschreibungsrunde bekannt, in der sich Betreiber von Steinkohlekraftwerke für Stilllegungsprämien bewerben können. Zum ersten Gebotstermin am 1. September 2020 werden insgesamt 4 000 Megawatt an stillzulegender elektrischer Leistung ausgeschrieben, wie die Netzagentur in Bonn mitteilte. Der Höchstpreis in dieser Runde liegt bei 165 000 Euro pro Megawatt. Zum Vergleich: Das in diesem Jahr neu ans Netz gegangene Steinkohlekraftwerk Datteln 4 hat eine Leistung von 1100 Megawatt.

Deutschland will bis spätestens 2038 aus der Kohleverstromung aussteigen. Dazu hat der Bundestag einen Stufenplan verabschiedet. Mit den Betreibern von Steinkohlekraftwerken wurden, anders als bei der Braunkohle, keine Entschädigungssummen vereinbart. Stattdessen sollen die Kraftwerksbetreiber Stilllegungsprämien erhalten. Dazu gibt es insgesamt acht Ausschreibungsrunden bis 2027, mit sinkenden Höchstpreisen. «Die Ausschreibungen schaffen einen Anreiz, die klimaschädlichsten Steinkohlekraftwerke schnell vom Netz zu nehmen», sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann.

Wenn nicht genug Kraftwerksblöcke über die Ausschreibungen aus dem Markt genommen werden, können Kraftwerksblöcke per Anordnung der Bundesregierung ohne Entschädigung vom Markt genommen werden. Nach 2027 soll dann ausschließlich über das Ordnungsrecht abgeschaltet werden.

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